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   LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00   

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https://dejure.org/2000,20682
LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00 (https://dejure.org/2000,20682)
LG Trier, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2a Qs 2/00 (https://dejure.org/2000,20682)
LG Trier, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2a Qs 2/00 (https://dejure.org/2000,20682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen einen von einem Jugendamt betreuten und in einem Heim untergebrachten Jugendlichen wegen Autodiebstahls sowie wegen Brandstiftung und wegen Hausfriedensbruchs; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der richterlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Anwendung von Zwangsmitteln bei Verstoß der Jugendgerichtshilfe gegen die Mitwirkungspflicht

Verfahrensgang

  • AG Trier - 8006 Js 8347/99
  • LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Es besteht jedoch ein schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin an derÜberprüfung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Durchsuchungsanordnung wegen der damit verbundenen Eingriffe in ihre Grundrechte und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BGH NJW 2000, 84).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Es können bei einer Beteiligung der zuständigen Jugendgerichtshilfe auch Gesichtspunkte zu Tage treten, die für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen können (BGHSt 27, 250f; StV 1988, 308).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.1991 - 3 Ws 56/91

    Beschwerde der Jugendgerichtshilfe gegen die Auferlegung der Kosten der Säumnis;

    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Ein Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen bzw. Landkreise liegt nicht vor, da rechtliche Bindungen der Selbstverwaltungskörperschaften in diesem Bereich möglich sind (OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 251f m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 482/87

    Erfordernis der Mitteilung von Ort und Zeit der Hauptverhandlung an die

    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Es können bei einer Beteiligung der zuständigen Jugendgerichtshilfe auch Gesichtspunkte zu Tage treten, die für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen können (BGHSt 27, 250f; StV 1988, 308).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Es ist dem Richter daher nicht gestattet, von der Zuziehung abzusehen, auch wenn er sie zur Beantwortung der zu entscheidenden Fragen für nicht erforderlich und ungeeignet hält (BGHSt 6, 354, 357).
  • LG Hamburg, 03.03.1992 - 617 Qs 7/92
    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Danach ist eine Übermittlung von Daten aus anderen Zweigen der Jugendhilfe an die JGH und von dort an das Jugendgericht zulässig, wenn die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der JGH bzw. des Gerichts notwendig sind (LG Hamburg NStZ 1993, 401 [LG Hamburg 03.03.1992 - 617 Qs 7/92] f).
  • LG Bonn, 29.08.1985 - 32 Qs 59/85
    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe in Jugendstrafverfahren kann auf Grund ihrer besonderen durch das Jugendgerichtsgesetz geregelten Stellung ebenso wenig in die Disposition der Angeklagten gestellt werden wie die sich aus § 244 Abs. 2 StPO ergebende Aufklärungspflicht des Gerichtes (LG Bonn NStZ 1986, 40; OLG Köln, NStZ 1986, 570).
  • LG Stuttgart, 08.05.1991 - 14 Qs 23/91
    Auszug aus LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
    Es hätte ihr dann oblegen, gegenüber dem Jugendrichter die Umstände darzulegen, die dem Gericht eine entsprechende Prüfung ermöglichen konnten (LG Stuttgart NStZ 1991, 551 [LG Stuttgart 08.05.1991 - 14 Qs 23/91] f).
  • LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06

    Beschlagnahme von Behördenakten: Anforderungen an die Sperrerklärung einer

    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).
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